Naturpark Bergisches Land
Struktur und Aufbau
Der Naturpark Bergisches Land feiert im Jahr 2023 sein 50. Jubiläum.
Er wurde 1973 als Zweckverband (Körperschaft des öffentlichen Rechts) gegründet.
Der Zweckverband hat die Aufgabe, das Verbandsgebiet zu einem Naturpark gemäß
§ 27 Bundesnaturschutzgesetz einzurichten und zu betreiben.
Danach sind Naturparke einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die
- großräumig sind,
- überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind,
- sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders
eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird, - nach den Erfordernissender Raumordnung für die Erholung vorgesehen sind,
- der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung
geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu
diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird, - besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern,
- die Bildung für nachhaltige Entwicklung ermöglichen.